Exportverpackung & ISPM 15 / IPPC

Damit Ihre Sendung nicht am Zoll hängen bleibt: ISPM-15-konforme Holzverpackungen für den weltweiten Export.

Was ist ISPM 15?

ISPM 15 ist der internationale Standard der IPPC für Verpackungen aus Vollholz im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Er schreibt vor, dass Verpackungsholz behandelt werden muss – in Deutschland durch Hitzebehandlung (HT, mind. 56 °C für 30 Minuten).


Häufig gestellte Fragen

Welche Länder verlangen ISPM-15-Behandlung?

Zahlreiche Länder weltweit – u. a. USA, Kanada, China, Indien, Australien, Neuseeland, Mexiko und Brasilien. Innerhalb der EU ist keine Behandlung erforderlich. Wir prüfen für Sie, was in Ihrem Zielland gilt.

Woran erkenne ich eine ISPM-15-konforme Verpackung?

Am IPPC-Brandstempel (Ährenlogo) mit Länderkürzel (DE), Registriernummer des Herstellers und Behandlungskürzel (z. B. HT). Nur registrierte Betriebe dürfen diese Kennzeichnung anbringen.

Müssen Sperrholz- oder OSB-Kisten auch behandelt werden?

Nein. Holzwerkstoffe sind von ISPM 15 ausgenommen – ein echter Kosten- und Zeitvorteil unserer Sperrholzfaltkisten.

Was passiert bei nicht ISPM-15-konformer Verpackung?

Der Zoll kann die Sendung zurückweisen, kostenpflichtige Nachbehandlung oder Vernichtung anordnen. Mit unserer Verpackung gehen Sie auf Nummer sicher.

Beraten Sie zu Einfuhrbestimmungen?

Ja. Wir kennen die Exportvorschriften der wichtigsten Zielländer und legen die passende Ausführung gemeinsam mit Ihnen fest.

Welche Infos brauchen Sie für ein Angebot?

Abmessungen, Gewicht, Stückzahl, Transportweg, Zielland und Besonderheiten. Eine Zeichnung oder ein Foto hilft – notfalls reicht ein Anruf.

Export geplant? Wir beraten Sie gerne zu ISPM-15-Anforderungen.